Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Restaurant, Hotel, Catering, Events, Eventlocations und Seminare
Fassung vom 18.08.2026 · Version 6
1. Preise & Gültigkeit
- Alle Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken) inkl. MwSt.
- Die AGB sind Bestandteil sämtlicher Angebote, Offerten und Buchungsbestätigungen.
- Preisangaben in Prospekten, auf Internetseiten und in Unterlagen sind unverbindlich und dienen lediglich zur Information.
- Massgebend und verbindlich sind ausschliesslich die Preise der persönlichen Offerte bzw. der Buchungsbestätigung.
- Preisänderungen bleiben vorbehalten und können aufgrund saisonaler Verfügbarkeit sowie schwankender Produktpreise erfolgen.
2. Personenzahl
- Die definitive Personenzahl muss spätestens 14 Arbeitstage vor dem Anlass bekannt gegeben werden.
- Diese Zahl dient als Basis für Einkauf, Produktion, Personalplanung und Verrechnung.
- Die gemeldete Personenzahl wird zu 100 % verrechnet, auch bei geringerer tatsächlicher Teilnehmerzahl.
- Bei nachträglicher Erhöhung der Personenzahl sind wir bemüht, zusätzliche Gäste zu verpflegen. Diese werden entsprechend nachverrechnet.
3. Mitarbeiterkosten
- Mitarbeiterkosten werden nach effektivem Aufwand verrechnet.
- Eine vorgängige Kostenschätzung ist unverbindlich und kann variieren – abhängig von Veranstaltungszeiten, ergänzenden oder geänderten Kundenwünschen sowie unvorhergesehenem Mehraufwand.
4. Bereitstellung & Administration
- Aufwand für Offertstellung, Administration, Bereitstellung, Vorbereitung und Nachbearbeitung kann in Rechnung gestellt werden – auch bei Nichtdurchführung des Anlasses.
- Wird ein Anlass annulliert, ist dieser Aufwand in den Annullationskosten nach Ziff. 5 enthalten und wird nicht zusätzlich verrechnet.
5. Annullation (Events, Bankette, Seminare)
Bei Annullation eines Anlasses, Events, Banketts oder Seminars gelten folgende Stornierungskonditionen:
| Zeitpunkt | Kosten |
|---|---|
| Bis 8 Wochen vor Anlass | 0 % |
| Bis 4 Wochen vor Anlass | 50 % des entgangenen Umsatzes |
| Unter 4 Wochen vor Anlass | 80 % des entgangenen Umsatzes |
- Wird der Anlass innerhalb von 6 Monaten im gleichen Rahmen nachgeholt, werden 30 % der Annullationskosten gutgeschrieben.
- Eine bereits geleistete Anzahlung wird vollumfänglich an die Annullationskosten angerechnet. Übersteigt die Anzahlung die Annullationskosten, wird die Differenz zurückerstattet.
- Der Aufwand für Offertstellung, Administration und Vorbereitung nach Ziff. 4 ist in den Annullationskosten enthalten.
- Sofern wir den Termin anderweitig in ähnlichem Rahmen vergeben können, entfallen die Annullationskosten. Die Anzahlung wird in diesem Fall abzüglich des tatsächlich angefallenen Aufwands nach Ziff. 4 zurückerstattet.
- Berechnungsreihenfolge: Zuerst werden die Annullationskosten gemäss Staffel ermittelt, danach wird die geleistete Anzahlung daran angerechnet. Eine verbleibende Differenz wird in Rechnung gestellt bzw. zurückerstattet. Die Nachhol-Gutschrift von 30 % wird nicht ausbezahlt, sondern beim nachgeholten Anlass auf dessen Rechnung gutgeschrieben.
6. Höhere Gewalt
- Kann eine Veranstaltung aus Gründen nicht durchgeführt werden, die keine der Parteien zu vertreten hat – insbesondere behördliche Anordnungen, Epidemien und Pandemien, Naturereignisse, Unwetter, Brand oder längerer Strom- und Wasserausfall – gelten die Annullationsbedingungen nach Ziff. 5 nicht.
- In erster Linie suchen beide Parteien gemeinsam einen Ersatztermin. Bereits geleistete Anzahlungen werden vollumfänglich an den Ersatztermin angerechnet.
- Ist eine Verschiebung nicht möglich, werden ausschliesslich die bis dahin tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet – insbesondere bereits bestellte Fremdleistungen wie Floristik, Technik, Musik und Dekoration sowie bereits beschaffte verderbliche Ware.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichtdurchführung, bestehen beidseitig nicht.
7. Hotel
- Alle Preise verstehen sich in CHF inkl. MwSt.
- Check-in: 17:00–20:00 Uhr | Check-out: bis 10:00 Uhr. Abweichende Zeiten nur nach vorgängiger Absprache.
- Zimmerbesucher sind bei der Rezeption anzumelden.
- Zahlung erfolgt bei Anreise oder gemäss schriftlicher Vereinbarung.
Stornierung Hotel:
| Zeitpunkt | Kosten |
|---|---|
| Bis 30 Tage vor Ankunft | 0 % |
| Bis 14 Tage vor Ankunft | 50 % des Gesamtumsatzes |
| Bis 7 Tage vor Ankunft | 80 % des Gesamtumsatzes |
| Ab 6 Tage vor Ankunft | 100 % des Gesamtumsatzes |
- Das Zimmer ist mit grösster Sorgfalt zu nutzen. Für Sachschäden haftet der Gast bzw. das Unternehmen vollumfänglich.
- Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Schäden durch Dritte ab.
- Bei ungebührlichem Verhalten oder Verstoss gegen die Hausordnung behalten wir uns vor, eine sofortige Abreise zu verlangen, ohne Rückerstattung des Übernachtungspreises.
8. Restaurationsbesuche à la carte
- Für à-la-carte-Besuche ohne Voranmeldung gelten keine Stornierungsbedingungen.
- Bei Tischreservationen ist eine Absage spätestens 24 Stunden vor dem Besuch zu melden.
- Bei Nichterscheinen (No-Show) ohne Absage wird eine Ausfallpauschale von CHF 30.00 pro Person verrechnet.
- Reklamationen sind unmittelbar beim Service zu melden – nachträgliche Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
- Mitgebrachte Speisen und Getränke sind nicht gestattet, ausser nach vorgängiger Absprache (z. B. Geburtstagskuchen).
9. Externe Dienstleister & Anlieferung
- Vom Auftraggeber beigezogene Dienstleister – insbesondere Musik und DJ, Floristik, Fotografie, Dekoration, Technik und Transport – sind uns spätestens 14 Arbeitstage vor dem Anlass mit Name und Kontaktangaben zu melden.
- Zeiten für Anlieferung, Aufbau und Abbau werden vorgängig vereinbart. Ein Zutritt ausserhalb dieser Zeiten ist nur nach Absprache möglich.
- Der Auftraggeber haftet für seine Dienstleister wie für sich selbst.
- Angeliefertes Material, Dekoration und Leergut sind bis zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig zurückzubauen und zu entsorgen. Verbleibendes Material entsorgen oder lagern wir auf Kosten des Auftraggebers.
- Für angeliefertes und eingelagertes Material übernehmen wir keine Haftung.
10. Durchführung der Veranstaltung
- Dekorationen, Beschriftungen und Befestigungen an Wänden, Decken, Böden und Mobiliar sind nur nach vorgängiger Absprache zulässig. Nägel, Schrauben, Klebeband und Ähnliches sind ohne Zustimmung nicht gestattet.
- Offenes Feuer, Kerzen, Feuerwerk, Wunderkerzen, Nebel- und Rauchmaschinen sowie Drohnen sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Wir können die Zustimmung aus Sicherheitsgründen verweigern oder widerrufen.
- Konfetti, Glitter, Streublumen und vergleichbare Materialien sind nur nach vorgängiger Absprache gestattet.
- Reinigungs- und Bereitstellungsleistungen sind im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
- Bewilligungen, die den Anlass selbst betreffen – etwa für Musik im Freien, Strassennutzung, Tombola oder den Ausschank durch Dritte –, sind Sache des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gewerbepolizeiliche Bewilligungen, die unseren Betrieb betreffen, besorgen wir (Ziff. 13).
11. Musik, Lärm & Urheberrechte
- Die für den jeweiligen Standort geltende Endzeit für Musik und Veranstaltung wird im Angebot festgehalten und ist verbindlich.
- Die Einhaltung der kommunalen und kantonalen Lärmvorschriften am Veranstaltungsort liegt beim Auftraggeber.
- Abgaben für die öffentliche Aufführung von Musik (SUISA, SWISSPERFORM) gehen zulasten des Auftraggebers, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Überschreiten der Endzeit oder der zulässigen Lärmgrenzen können wir die Musik reduzieren oder einstellen. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
12. Hausrecht, Jugendschutz & Verhalten
- In unseren Räumlichkeiten und auf unseren Aussenflächen gilt unser Hausrecht. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Alkoholische Getränke werden nach den gesetzlichen Bestimmungen abgegeben: gebrannte Wasser und Alkopops ab 18 Jahren, Bier, Wein und Schaumwein ab 16 Jahren. Bei Zweifeln über das Alter verlangen wir einen Ausweis. Die Abgabe an erkennbar angetrunkene Personen wird verweigert.
- In allen Innenräumen gilt Rauchverbot; dies gilt auch für E-Zigaretten.
- Bei ungebührlichem Verhalten, Gefährdung anderer Gäste oder Missachtung der Hausordnung können wir Personen von der Veranstaltung oder aus dem Betrieb wegweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
- Die Mitnahme von Hunden und anderen Tieren ist vorgängig mit dem jeweiligen Betrieb abzusprechen.
13. Zulagen
- Nachtzulagen nach Mitternacht sowie gewerbepolizeiliche Bewilligungen, die unseren Betrieb betreffen (z. B. Verlängerung der Öffnungszeit), werden separat ausgewiesen und verrechnet. Bewilligungen, die den Anlass selbst betreffen, liegen beim Auftraggeber (Ziff. 10).
- Bei Veranstaltungen mit erhöhtem Sicherheits- oder Betreuungsaufwand können zusätzliche Kosten anfallen.
14. Anzahlung
- Bei Buchungsbestätigung werden 30 % der Kostenschätzung als Anzahlung in Rechnung gestellt.
- Nach Eingang der Anzahlung gilt der Termin als fest reserviert und verbindlich gebucht.
- Anpassungen am Angebot, am Menü oder an den Produkten sind auch nach Anzahlung jederzeit möglich.
15. Zahlung & Verzug
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- Die Rechnung wird an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
- Bei Firmenveranstaltungen kann eine Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt werden, sofern dies bei Buchung vereinbart wurde.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr verrechnet.
- Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.00 verrechnet.
- Wir behalten uns vor, ausstehende Forderungen an Dritte (Inkasso) abzutreten und die dafür erforderlichen Informationen weiterzugeben.
- Bei Rechnungsstellung an Unternehmen behalten wir uns eine Bonitätsprüfung vor.
16. Gutscheine
- Gutscheine der Genuss Gastro Plus Gruppe werden über das System e-guma ausgestellt und sind in allen Betrieben der Gruppe einlösbar.
- Die Gültigkeitsdauer beträgt 2 Jahre ab Ausstellungsdatum. Massgebend ist die auf dem Gutschein aufgedruckte Frist.
- Gutscheine sind übertragbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
- Bei Teileinlösung wird das Restguthaben auf dem Gutschein weitergeführt und bleibt bis zum Ablauf der Gültigkeit einlösbar.
- Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung besteht kein Ersatzanspruch, sofern der Gutschein nicht eindeutig identifiziert werden kann. Bei Vorlage der Gutscheinnummer prüfen wir eine Ersatzausstellung.
- Gutscheine können nicht mit anderen Rabatten oder Aktionen kumuliert werden, sofern nichts anderes vermerkt ist.
- Ein Weiterverkauf zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet.
17. Haftung
- Mitgebrachte Gegenstände: Für Ausstellungsobjekte, Dekorationen und andere mitgebrachte Gegenstände ist der Veranstalter bzw. Auftraggeber verantwortlich. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.
- Haftpflicht: Risiken und Schäden gegenüber Dritten trägt der Veranstalter, soweit dem gesetzlich keine eigene Haftpflicht zukommt.
- Schäden an Mietobjekten: Festgestellte Schäden an Räumlichkeiten, Einrichtungen oder Ausstattungen werden auf Kosten des Mieters bzw. Vertragspartners repariert oder ersetzt.
- Firmenbuchungen: Das Unternehmen haftet für Schäden von Personen, die im Namen der Firma gebucht haben. Ebenso haftet eine buchende Person für alle weiteren Personen, die sie für eine Veranstaltung angemeldet hat.
18. Foto- und Filmaufnahmen
- Bei Anlässen und im Betrieb können durch uns oder durch von uns beauftragte Personen Foto- und Filmaufnahmen erstellt werden. Diese verwenden wir zur Dokumentation sowie für eigene Marketingzwecke – insbesondere Website, Social Media, Newsletter und Drucksachen.
- Aufnahmen, auf denen einzelne Personen erkennbar im Vordergrund stehen, veröffentlichen wir nur mit deren Zustimmung.
- Sie können der Verwendung von Aufnahmen jederzeit und ohne Nachteil widersprechen – vor Ort beim Personal oder nachträglich per E-Mail an den jeweiligen Betrieb. Bereits veröffentlichte Aufnahmen entfernen wir innert angemessener Frist.
- Bei Hochzeiten und privaten Feiern holen wir die Freigabe zusätzlich im Auftragsformular ein.
- Aufnahmen durch Gäste sind für den privaten Gebrauch gestattet. Eine gewerbliche Nutzung von Aufnahmen unserer Räumlichkeiten bedarf unserer vorgängigen Zustimmung.
19. Datenschutz
- Wir bearbeiten Personendaten zur Abwicklung der Buchung, zur Kommunikation, zur Rechnungsstellung und zur Forderungsbearbeitung sowie zu den in Ziff. 18 und Ziff. 20 genannten Zwecken.
- Eine Bekanntgabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für diese Zwecke erforderlich ist – insbesondere an unsere Dienstleister für Reservation, Hotelverwaltung, Auftragsabwicklung, IT und Versand sowie an Inkassostellen nach Ziff. 15. Diese sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Beim Versand über WhatsApp und SMS werden Ihre Kontaktdaten an den jeweiligen Plattformbetreiber übermittelt. Dies kann eine Bekanntgabe ins Ausland bedeuten.
- Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte zu deren eigenen Werbezwecken findet nicht statt.
- Ergänzend gilt die jeweils gültige Datenschutzerklärung des jeweiligen Betriebs.
20. Werbung, Newsletter, WhatsApp & SMS
- Mit Ihrer Anfrage, Reservation, Offerte, Buchung oder Ihrem Besuch werden die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten – Name, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Mobilnummer – automatisch in unsere Kundenkartei aufgenommen.
- Wir verwenden diese Daten, um Ihnen eigene ähnliche Angebote, Aktionen, Einladungen und Werbung zuzustellen. Der Versand erfolgt per E-Mail (Newsletter), per Post, per SMS und per WhatsApp. Eine gesonderte Anmeldung ist dafür nicht erforderlich.
- Versendet werden diese Informationen durch den jeweiligen Betrieb der Genuss Gastro Plus Gruppe sowie durch die Gruppe selbst.
- Sie können die Zustellung jederzeit, kostenlos und ohne Angabe von Gründen abbestellen: über den Abmeldelink am Ende jeder E-Mail, durch Antwort mit «STOPP» auf eine SMS- oder WhatsApp-Nachricht, über die Abmeldeseite des jeweiligen Betriebs oder formlos per E-Mail oder Telefon. Nach der Abmeldung erhalten Sie von diesem Betrieb keine Werbung mehr.
- Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte zu deren eigenen Werbezwecken findet nicht statt. Zur technischen Zustellung werden Dienstleister und Plattformbetreiber eingesetzt (Ziff. 19).
- Diese Regelung stützt sich auf Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG (Eigenwerbung für ähnliche Leistungen gegenüber bestehenden Kunden) sowie das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
21. Anerkennung & Vertragsabschluss
- Mit mündlicher oder schriftlicher Zusage zur Offerte, zur Buchungsbestätigung oder zur Reservationsanfrage bestätigt der Vertragspartner, diese AGB erhalten, gelesen und vollumfänglich anerkannt zu haben.
- Bei Buchungen von Verpflegungs-, Beherbergungs- und Veranstaltungsleistungen mit festem Termin besteht nach Schweizer Recht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Es gelten ausschliesslich die Annullationsbedingungen nach Ziff. 5 bzw. Ziff. 7.
22. Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Massgebend ist jeweils die bei Vertragsabschluss auf unserer Website publizierte Fassung dieser AGB. Jede Fassung trägt ein Datum und eine Versionsnummer.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- Bestehen Fassungen in mehreren Sprachen, ist der deutsche Wortlaut massgebend.
23. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Egerkingen. Es gilt Schweizer Recht.